Textilveredlung Drechsel legt Revision gegen EEG-Umlage ein
Nun also bis zum Bundesgerichtshof: Nach der abgewiesenen Klage vor dem Oberlandesgericht in Hamm will das bayrische Textilunternehmen nun weiter gegen die Umlage der Kosten für erneuerbare Energien vorgehen. Unterstützung erhält Drechsel vom Gesamtverband Textil+Mode.
Weiter geht’s: Drechsel zieht mit seiner Klage gegen die EEG-Umlage vor das Bundesverfassungsgericht
Die Textilveredlung Drechsel legt heute Revision gegen die EEG-Umlage beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe ein. Zugelassen hat dies das Oberlandesgericht in Hamm, das die Klage des bayrischen Textilherstellers im April dieses Jahres in zweiter Instanz verhandelte. Die Richter des OLG wiesen die Klage zwar ab, meldeten aber Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der EEG-Umlage an. Mit dieser Umlage werden die Kosten, die aus der Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen entstehen, auf die Stromendverbraucher verteilt.
Mit der Revision unternimmt Geschäftsführer Bernd Drechsel einen weiteren Schritt in Richtung Bundesverfassungsgericht. „Wir haben nach wie vor keinen Zweifel daran, dass die EEG-Umlage verfassungswidrig ist“, sagt er. 140 Arbeitsplätze, die durch diese Art der Zwangssubventionierung in Gefahr sein könnten, wenn die EEG-Umlage weiter in die Höhe schießt. Drechsel bringt es auch den Punkt: „Es fehlt jede Planbarkeit. Ich zahle heute 15 Mal so viel EEG-Umlage wie vor zehn Jahren. Im nächsten Jahr muss ich möglicherweise einen Kredit aufnehmen, um die Umlage zu zahlen. Das ist pervers.“
Drechsel macht einen weiteren Fehler im System deutlich. Dass er vor Jahren in Energieeffizienz investiert hat, benachteiligt ihn heute: „Ich habe den Energieanteil an der Bruttowertschöpfung auf unter 10% gesenkt. Der Dank dafür ist, dass ich nicht unter die Härtefallregelung falle und die volle EEG-Umlage zahlen muss.“
Bereits im Jahr 2012 hatten drei Textilunternehmer gegen die EEG-Umlage zur Finanzierung des Ausbaus der Erneuerbaren Energien geklagt. Sie stützen sich auf ein Gutachten des Verfassungsrechtlers Gerrit Manssen von der Universität Regensburg, in dem die Verfassungswidrigkeit der Umlage festgestellt wird. Da die Klage der Textilveredlung Drechsel nun zum Bundesgerichtshof geht, ruhen die beiden anderen Verfahren.
Erfreulich ist, dass die Unternehmen vom Gesamtverband Textil+Mode, der eine haushaltsfinanzierte Energiewende fordert, unterstützt werden. „Die Energiewende kostet mehrere Hundert Milliarden Euro. Diese Summe lässt sich nicht durch Aufschläge auf den Strompreis aufbringen. Notwendig ist deshalb eine Finanzierung über den Bundeshaushalt.“, erklärt Dr. Wolf-Rüdiger Baumann, Hauptgeschäftsführer beim Gesamtverband Textil+Mode. „Die Bundeskanzlerin hat vorgerechnet, dass genügend Geld vorhanden ist. Diese Mittel sollte sie für die Energiewende aufwenden. Eine Haushaltsfinanzierung wäre gerecht, weil die Energiewende eine gesamtstaatliche Aufgabe ist – und der einzige Weg, Strom wieder bezahlbar zu machen.“
Foto: Flickr / Alexander Max Maier









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