Textilunternehmen legt Verfassungsbeschwerde gegen EEG ein
Bis zur höchsten Instanz gegen Windmühlen! Die Finanzierung Erneuerbarer Energien muss anders geregelt werden, damit die deutsche Industrie international wettbewerbsfähig bleibt, findet der Textilveredler Drechsler und klagt sich durch alle Instanzen.
Nachdem die Klage gegen die Zahlung der EEG-Umlage im Juli vom Bundesgerichtshof in dritter Instanz zurückgewiesen wurde, hat die Textilveredelung Drechsel GmbH am 7. August Verfassungsbeschwerde eingelegt. Unterstützung bekommt das Unternehmen aus dem Fichtelgebirge von dem Gesamtverband der deutschen Textil- und Modeindustrie (t+m): „Wir halten das EEG auch in der aktuellen Fassung für verfassungswidrig. Erneuerbare-Energie-Anlagen werden darin ausschließlich über den Strompreis finanziert. Für viele im internationalen Wettbewerb stehende Textilunternehmen sind die Stromkosten in Deutschland ein riesiger Wettbewerbsnachteil. Die Art der Förderung Erneuerbarer Energien ist in der Sache falsch und ungerecht, da sie ausschließlich über die Belastung des Stromverbrauchs geht. Wir schlagen deswegen eine kombinierte Finanzierung vor, die u. a. über einen Nachhaltigkeitsfonds funktioniert und die Kosten gerechter verteilen kann“, so t+m-Präsidentin Ingoborg Neumann.
Der BGH hatte die Argumentation des Textilveredelungsunternehmens, dass es sich bei der EEG-Umlage um eine verfassungswidrige Sonderabgabe handele, abgewiesen, da die zusätzlichen Einnahmen nicht dem Staat sondern den privaten Energieversorgern zugute kämen. Die deutsche Textibranche sieht das anders, denn die Umlage wirkt genau wie eine Abgabe und die Versorgen müssen sie letztlich von den Kunden erheben, da sie keine andere Möglichkeit haben, die erhöhten Kosten anderweitig zu finanzieren. Es wird damit gerechnet, dass das Bundesverfassungsgericht die Sache im Laufe des nächsten Jahres entscheidet.
Foto: CC via flickr/© m.prinke







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