Hoppala, das ging jetzt aber fix. Nachdem sich erst gestern die Gläubigerversammlung auf Nicolas Berggruen als Käufer der insolventen Karstadt-Gruppe geeinigt hat, liegt mittelweile schon der unterschriebene Kaufvertrag vor.

The deal is done! Der Insolvenzverwalter Dr. Klaus Hubert Görg und dem Investor Nicolas Berggruen haben den notariellen Kaufvertrag unterschrieben, so die Pressemitteilung von Dienstag nachmittag.

Die Abtretung der Anteile an der Karstadt Warenhaus GmbH an den Investor ist notwendige Bedingung für den Insolvenzplan. In dem Kaufvertrag, an dem die Anwälte wahrscheinlich schon seit Wochen gefeilt haben dürften, sind u.a. auch die Bedingungen geregelt, nach deren Umsetzung der Verkauf abschließend vollzogen werden kann, etwa die Zustimmung des Bundeskartellamtes und eine Vereinbarung über reduzierte Mieten mit dem Vermieter-Konsortium Highstreet. Berggruen hat sich die erhabenste Anwaltskanzlei am deutschen Markt ausgesucht und wird von der Hamburger Dependance von Freshfields Bruckhaus Deringer vertreten. Eigentlich hätten sie sich die Parteien auch noch bis Mittwoch für die Unterzeichnung Zeit lassen können.

„Alle Gläubigergruppen müssen sich ihrer sozialen und wirtschaftlichen Verantwortung für 25.000 Mitarbeiter bei Karstadt und weitere rund 30.000 Arbeitsplätze bei deutschen Lieferanten bewusst sein.“ erklärte Görg im Anschluss. Er bat alle Beteiligten, das ihm „geschenkte Vertrauen auf den neuen Eigentümer und seine Mannschaft zu übertragen“.