Gutachten zeigt: GEZ-Reform verfassungswidrig
Der HDE sieht sich in seiner Kritik bestätigt: Ein Gutachten des Leipziger Staatrechtlers Prof. Dr. Christoph Degenhart bestätigt, dass der neue Rundfunkbeitrag verfassungswidrig ist. Durch die Gebührenpflicht für jede einzelne Filiale hätten viele Einzelhandelsunternehmen Mehrbelastungen zu tragen.
Die GEZ-Reform ist verfassungswidrig.
Nach einem Gutachten des Leipziger Staatrechtlers Prof. Dr. Christoph Degenhart ist der neue Rundfunkbeitrag nicht verfassungskonform. Der neue GEZ-Beitrag stelle eine Steuer dar, für die die Länder nicht zuständig waren. Außerdem sei der Beitrag verfassungswidrig, da dieser alle Betriebsstätten unabhängig davon belaste, ob Rundfunk empfangen wird oder empfangen werden kann. Darüber hinaus sei die überproportionale Belastung von Filialbetrieben ein Verstoß gegen das Gleichheitsgesetz.
“Das Gutachten bestätigt unsere Kritik am neuen Rundfunkbeitrag. Die Regelungen sind unausgewogen und belasten viele Handelsunternehmen in unverhältnismäßiger und ungerechter Weise”, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Durch die Gebührenpflicht hätten viele Einzelhandelsunternehmen für jede einzelne Filiale Mehrbelastungen zu tragen. Ungerecht sei zudem, die Staffelung der Gebühren nach der Zahl der Mitarbeiter, da hier nicht zwischen Voll- und Teilzeitmitarbeitern unterschieden werde.
So fordert der Deutsche Handelsverband (HDE) ein gerechtes Beitragssystem ohne zusätzliche Belastungen im Vergleich zur alten Beitragsordnung. “Die Beiträge sollen nicht pro Filiale, sondern pro Unternehmen erhoben werden. Außerdem muss die Koppelung zwischen der Zahl der Mitarbeiter und der Staffelung der Gebühren wegfallen”, sagt Genth.















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