Die EU-Kommission plant Einschnitte in das Präferenzsystem für Entwicklungsländer. Zollbegünstigte EU-Importe von Textilien und Bekleidung aus diesen Ländern könnten bald nicht mehr von den Zollvorteilen profitieren.

Zollvergünstigungen für Textilien werden beschnitten

Der Handel mit Textilien und Bekleidung könnte in Zukunft zollrechtlich durch die Reform des Präferenzschemas für Entwicklungsländer (APS) einigen Änderungen unterworfen werden. Die Brüsseler EU-Behörden planen, Zollvorteile für Vor- und Fertigprodukte aus Entwicklungsländern zu reduzieren bzw. zu streichen. Die Änderungen sollen, nachdem sie das Verfahren im EU-Parlament und dem Ministerrat durchlaufen haben, zum 1. Januar 2014 in Kraft treten.

Deutlich weniger begünstigte Entwicklungsländer

Rund 30 Prozent der zollbegünstigten EU-Importe, die immerhin ein Gesamtvolumen von 70 Mrd. Euro haben, sind textile Produkte und wären daher von der Neuregelung betroffen. Nach der Reform soll das zollbegünstigte Volumen auf 38 Mrd. Euro sinken. Die Folge wäre, dass europäische Importeure etwa 1,5 Mrd. Euro mehr Zoll zahlen müssten. Von 176 Ländern würden sich nur noch rund 80 Länder als Begünstigte im Sinne des Präferenzschemas qualifizieren. So sollen sich nach Willen des Handelskommissars Karel De Gucht nur noch die Länder qualifizieren können, „die es am nötigsten brauchen“. Länder, die von der Weltbank als „upper middle income“-Staaten klassifiziert werden (BIP pro Kopf > 3.946 US-Dollar), sollen hingegen nicht mehr von den günstigen Zollregelungen profitieren. Das beträfe Staaten wie Russland, Brasilien, aber auch Mexiko, Südafrika und Mazedonien, mit denen die EU Freihandels- oder Wirtschaftsabkommen geschlossen hat. Nach der Neuregelung des APS sollen diese Freihandelspartner zukünftig von vornherein aus der Präferenzregelung ausscheiden. So würden auch Indien und diverse ASEAN-Staaten, mit denen solche Handelsverträge angestrebt werden, von der Regelung ausgeschlossen.

Mehr Anreize für ‘Good Governance’

Zusätzlich plant die EU-Kommission, Länder mit Zollfreiheit im Rahmen des sog. „APS+“ zu belohnen, wenn Menschenrechte und bestimmte internationale Konventionen eingehalten werden und die Importe nicht mehr als 2% der gesamten APS-Importe betragen. So könnte endlich Pakistan in den Genuss von langversprochenen Handelsvorteilen gelangen.

Auch bei begünstigten Produktgruppen soll sich etwas verändern. China und Indien profitierten als größte Lieferanten für Textilien und Kleidung nicht von Zollpräferenzen, weil deren Anteil an den textilen APS-Einfuhren größer als 12,5% war. Die Schwelle soll zukünftig auf 14,5% angehoben werden.

Der Verband Gesamtmasche weist darauf hin, dass die in Diskussion stehenden Reformansätze von Händlern oder Herstellern, die derzeit noch zollbegünstigte Vor- und Fertigprodukte beziehen, aufmerksam verfolgt werden sollten, um sich darauf einzustellen, dass in zweieinhalb Jahren gegebenenfalls Zollvorteile wegfallen könnten.

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