Etappensieg im Tarifkonflikt: Rund 222.000 Beschäftigte im baden-württembergischen Einzelhandel erhalten ab Juni drei Prozent mehr Lohn und Gehalt, darauf haben sich Ver.di und der Arbeitgeberverband verständigt.

Ver.di Tarifstreik Handel BW

Tarifstreik im Einzelhandel: Kämpfen lohnt sich und bringt 3% mehr Geld

Im Tarifkonflikt des deutschen Einzelhandels gibt es den ersten Abschluss. Heute früh teilte Ver.di-Verhandlungsführer Bernhard Franke nach der bundesweit sechsten Verhandlungsrunde, die am Donnerstag stattfand, mit, dass man sich mit dem Arbeitgeberverband geeinigt habe. Die rund 220.000 Beschäftigten in Baden-Württemberg erhalten ab Juni dieses Jahres 3% mehr Lohn und Gehalt. Im April 2012 ist zusätzlich eine Einmalzahlung in Höhe von 50 Euro vorgesehen, und ab Juni 2012 soll es noch einmal 2% mehr Geld geben.

Schwierige Einigung

Für Arbeitgeber- wie Gewerkschaftsseite ist der Tarifabschluss eine Einigung ein Durchbruch. Für Philip Merten, Verhandlungsführer der baden-württembergischen Arbeitgeber, hat die Einigung „Pilotfunktion“, auch wenn die Erhöhungen gerade „noch vertretbar“ seien. Die Gewerkschaft Ver.di ist zufrieden, in beiden Jahren Lohn- und Gehaltssteigerungen durchsetzen zu können. „Dieser Abschluss ist ein Erfolg unserer massiven Streikbewegung der vergangenen drei Wochen. Kämpfen lohnt sich!”, erklärte Ver.di-Verhandlungsführer Bernhard Franke.

Beide Parteien teilten die Einschätzung, dass es schwierige Verhandlungen gewesen seien. Ver.di hatte 6,5% mehr Lohn und Gehalt gefordert, um die Beschäftigten von den „unbestritten guten Umsatz- und Gewinnentwicklungen“ der Unternehmen partizipieren zu lassen. Die Arbeitgeberseite hatte im ersten Angebot 1,5% mehr Geld und eine Einmalzahlung von 180 Euro angeboten. Rund 90.000 Beschäftigte hatten seit Anfang Mai in zahlreichen Warnstreiks mehr Geld gefordert. Der Einzelhandelstarifvertrag in Baden-Württemberg war zum 30. März gekündigt worden.

Der aktuelle Tarifvertrag läuft 24 Monate und sieht neben der Vergütungserhöhung eine einheitliche Urlaubsregelung von 36 Werktagen für jeden Beschäftigten vor. Zuvor galt eine altersabhängige Staffel.