Outdoor-Hersteller wollen nicht bei Amazon oder eBay verkauft werden
Nach Adidas und Mammut machen auch andere Outdoor- und Sportmarken einen weiten Bogen um die Onlinehändler mit den übergroßen Sortimenten. Als Gründe für den Ausschluss werden fehlende Beratung und schlechte Präsentation genannt.
Egal ob Wanderschuhe…
…oder Rucksäcke: Das Produkt will erklärt werden
Wer Schuhe, Kleidung, Technik oder Haushaltsgeräte online einkaufen will, landet früher später auf den Plattformen von eBay und Amazon. Was deren größtes Plus ist, erweist sich gleichzeitig als Manko. Denn immer mehr Markenhersteller wollen nicht in den Online-Warenhäusern mit dem übergroßen, durchmixten Sortiment gefunden werden, sondern sich in einem exklusiven, ihrem Markenanspruch genügenden Umfeld präsentieren. Absatz ist eben nicht alles, gerade in einem wettbewerbs- und beratungsintensiven Segment zählen auch weiche Faktoren wie Service und Präsentation.
Adidas verfolgt die Strategie schon länger und untersagte seinen Händlern schon Mitte 2012 seine Produkte auf den gesichtslosen Dritt-Plattformen zu vertreiben. Mammut zog kürzlich nach. Jetzt folgten die Outdoor-Ausrüster Lowa und Deuter mit entsprechenden Vertriebsvereinbarungen. Als Grund nennen die Sportartikel-Anbieter den fehlenden Service, denn anders als ein normales Kleidungsstück, seien viele ihrer Produkte erklärungsbedürftig – dabei geht es nicht immer nur um die Qualität des Produktes sondern oftmals auch um Sicherheit. Plattformen wie Amazon oder eBay können diesen Beratungs- und Serviceanspruch nicht leisten. Viele Kunden informieren sich vorab im Fachhandel, um die Produkten dann zu günstigeren Preisen online zu kaufen – ein unerträglicher Zustand für Hersteller, die auf die enge Zusammenarbeit mit dem Fachhandel angewiesen sind. Zusätzlich geht es um die Problematik der sog. Grauware und Plagiate, die ebenfalls auf Plattformen wie eBay und Amazon angeboten wird. Produkte, deren Herkunft nicht eindeutig ist oder die gefälscht wurden, werden oftmals parallel neben echten Markenprodukte angeboten.
Ganz unproblematisch ist der Vertriebsausschluss der Plattformen allerdings nicht. Die Bundeskartellbehörden haben ein Verfahren gegen Adidas eingeleitet, um zu prüfen, ob der restriktive Vertrieb zulässig ist.
Fotos: Ispo / Messe München GmbH









Ach so, da schreitet die Bundeskartellbehörde ein, aber das Amazon keine Steuern in Deutschland zahlt, obwohl Deutschland der zweitgrößte Absatzmarkt für Amazon ist, dass ist für keine Berhörde Anlasß genug mal einzuschreiten.
Ich finde es richtig, Amazon sollte man nach die Markenprodukte entziehen…