Nur Louboutin darf rote Sohlen haben
Kampf ums Markenzeichen: Der Schuh-Designer gewann den Rechtsstreit gegen das Modehaus Yves Saint Laurent. Nun darf sich Louboutin seine rote Sohle schützen lassen.
Ein New Yorker Gericht entschied jetzt: Nur Christian Louboutin darf rote Sohlen haben.
Christian Louboutin gewinnt im Rechtsstreit um die rote Sohle. Ein New Yorker Gericht sprach dem französischen Schuh-Designer nun sein Recht zu. Der Streit um die rote Sohle war entfacht nachdem Yves Saint Laurent in seiner Resort-Kollektion 2011 ebenfalls rot besohlte Schuhe präsentierte. In erster Instanz war Louboutin, der seit 1992 Schuhe mit roter Sohle kreiert und damit Stars wie Sarah Jessica Parker und Victoria Beckham begeistert, mit seiner Klage vor dem Bundesgericht gescheitert. Begründung: Er könne nicht beweisen, dass seine rote Sohle unter das Markenschutzgesetz falle.
Doch kämpfen lohnt sich – zumindest für den Schuh-Designer: Das New Yorker Gericht gab ihm jetzt die Erlaubnis, seine rote Sohle zu schützen. Einzige Außnahme: Wenn der Schuh komplett in Rot gehalten ist, dürfen auch andere Designer die Sohle Rot färben.
Gescheitert war Louboutin jedoch mit seiner Klage gegen die spanische Modekette Zara. Auch diese produzierte Schuhe mit einer roten Sohle. Die Begründung des Richters: Man könne 49 Euro-Schuhe nicht mit Louboutins zehn mal so teuren Version nicht verwechseln.
Foto: Wikimedia Commons (Semelle)















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