Ruckedieguh, Ruckedieguh, Blutrot ist der Schuh: Und zwar nicht nur der von Christian Louboutin, sondern auch von Yves Saint Laurent. Ein New Yorker Gericht entschied in erster Instanz dafür, dass der Franzose nicht allein auf rote Sohlen pochen dürfe.

Louboutin Schuh

Auch YSL darf Schuhe mit roten Sohlen verkaufen

Runde 1 geht an Yves Saint Laurent: Das New Yorker Gericht, vor dem Christian Louboutin gegen YSL auf eine einstweilige Verfügung wegen Markenverletzung geklagt hatte, gab dem Beklagten recht. YSL kann weiter Schuhe mit roten Sohlen verkaufen. In dem Urteil heißt es, das Louboutin dem Gericht nicht hinreichend beweisen konnte, dass rote Sohlen zum Markenschutz berechtigen, „auch wenn diese viel öffentliche Anerkennung bekommen hätten“. Es sei in der Modeindustrie üblich, Farben als ästhetische Differenzierungs- und Stilmittel einzusetzen, daher könne niemand Farbe als Merkmal für sich beanspruchen.

Louboutin hatte per einstweiliger Verfügung von YSL verlangt, die rotbesohlten Schuhe aus der Ressort-Kollektion 2011 nicht weiter zu verkaufen. Louboutin zeigte sich enttäuscht über die Entscheidung, und prüfe, wie man weiter vorgehen wolle.

Wegen der Verletzung seines Markenrechts forderte der französische Schuhhersteller überdies 1 Mio. Dollar Schadensersatz von YSL. Die Entscheidung über diese Klage steht noch aus.