Endgültig! Der Ratinger Modekonzern muss Namensgeber für seine Multifunktionsarena in Düsseldorf bis 2019 bleiben. Das entschied das Landgericht und verkündete endlich das ersehnte Urteil.

Esprit-Arena-in-Düsseldorf

Streitobjekt: Die Esprit-Arena

Jetzt ist es amtlich: Die Esprit Europe Services GmbH bleibt bis 2019 Namensgeber der Düsseldorfer Multifunktionsarena. Bereits Anfang dieses Jahres wurde darüber entschieden, doch erst jetzt verkündeten die Richter das rechtskräftige Urteil. Die Klage des Modeherstellers gegen die Stadt Düsseldorf ist damit vom Tisch und  erst einmal abgewiesen. Damit muss das Unternehmen für seine Esprit Arena jährlich rund 900.000 Euro zahlen. Auch die noch ausstehenden Zahlungen für 2013 müssen beglichen werden.

Esprit wollte den Sponsoren-Vertrag vorzeitig mit einem vermeintlichen Sonderkündigungsrecht kündigen. Einem früheren Ausstieg aus dem Vertrag hätte laut Esprit der Oberbürgermeister Dirk Elbers (CDU) zudem zugestimmt. Dieser durfte darüber jedoch gar nicht entscheiden, so die Richter des Landesgerichtes. Auch fühlte sich der Modekonzern ungerecht behandelt, als das Esprit-Logo im Zuge des Eurovision Song Contest abmontiert wurde. Die Richter sagten dazu, dass sich das Unternehmen eher dazu hätte äußern müssen. Ob es dabei bleibt, kann nur vermutet werden. Esprit kann gegen das Urteil in Berufung gehen.

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