Ungewollter Namensgeber: Der Ratinger Modekonzern will nicht länger Namensgeber für seine Multifunktionsarena in Düsseldorf sein. Doch die zuständigen Richter halten das für „unschlüssig“ und erklärten die Verlängerung des Namens-Vertrages bis Mitte 2019 für rechtens.

Die Esprit Arena im Fokus der Diskussion

Die Esprit Arena im Fokus der Diskussion

Die Esprit Europe Services GmbH muss seinen Namen weiter für die Multifunktionsarena in Düsseldorfs Stadtteil Stockum hergeben, das entschied am vergangenen Dienstag die 6.Kammer des Landgerichtes. Ein entsprechendes Urteil soll im März verkündet werden. Damit muss Esprit bis 2019 jährlich rund 900.000 Euro an die Arena-Betreiberfirma zahlen.

Bevor Esprit im Jahre 2009 sich die Namenrechte für fünf Jahre an der Halle sicherte, hieß sie LTU Arena. Im Zuge der eigenen Restrukturierung wollten die Ratinger die teuren Ausgaben für die 54.600 Zuschauerplätze umfassende Arena sparen. Esprit berief sich in der Klage auf die mündliche Zusage von Oberbürgermeister Dirk Elbers, der im Gegenzug zu einer kurzfristigen Namensänderung während des Eurovision Song Contests im Mai 2011 versprochen haben soll, dass Esprit vorzeitig aus dem Vertrag aussteigen dürfe. Doch kaum war der Musikwettbewerb vorbei, wusste niemand mehr von einer frühzeitigen Ausstiegsoption. Als Esprit Anfang 2013 den Namensgebungsvertrag per “Sonderkündigungsklausel” wegen “Hinhaltetaktik und Ignoranz der Stadt” zum 30. April 2013 kündigte, zog der Arena-Betreiber im Gegenzug plötzlich die vertraglich vereinbarte Verlängerungsoption für weitere 5 Jahre. Eine Handhabe gegen dieses Vorgehen scheint Esprit nicht zu haben. Die Richter betonten, dass die Berufung auf ein Sonderkündigungsrecht “unbegründet” und “unschlüssig” sei. Falls OB Elbers damals je eine Zusage gemacht haben sollte, wäre ohnehin nicht rechtskräftig, da nichts schriftlich fixiert worden sei. Auch sei Elbers damals “nicht ein einziges Mal” als offizieller Vertreter der Arena-Betreiber aufgetreten.

Foto: via Flickr / Stadiumguide