Louis Vuitton kann weiter gegen Google klagen
Der Streit zwischen Google und Louis Vuitton ging letzte Woche in eine neue Runde. Das Pariser Kassationsgericht hat das Urteil gegen Google aufgehoben und zurück an das Berufungsgericht verwiesen. Im Kampf der beiden Streithähne um Werbung bei den Suchergebnissen ist das letzte Wort noch lange nicht gesprochen.
Bei der Größe des Unternehmens ist Ärger programmiert. Richtungsweisend ist nun das Urteil im Rechtsstreit zwischen Louis Vuitton und Google.
Das Kassationsgericht in Paris hat am letzten Dienstag das Urteil gegen den Internetriesen zurück an das Berufungsgericht verwiesen und damit die erstinstanzliche Entscheidung zu Gunsten des LVMH Konzerns aufgehoben. Hintergrund der gerichtlichen Auseinandersetzung, die schon seit 2006 tobt, ist, dass sich die französische Luxusmarke durch Google Werbung in ihren Markenrechten verletzt sieht. Der Konzern klagte auf Schadensersatz, da Google den User bei seiner auch auf Fremdanzeigen und Internetseiten von Markenfälschungen leiten würde.
Louis Vuitton hatte den Rechtsstreit in erster Instanz zunächst gewonnen. Damit war Googles wichtigster Umsatzbringer, die Google Ad-Words in Gefahr. Daraufhin wandte sich Google an das Kassationsgericht, das den Europäischen Gerichtshof dazu anrief. Am 23. März 2010 entschied das oberste Brüsseler Gericht, dass Google keine Markenrechte verletze, aber ggf. zivilrechtlich haftbar gemacht werden könne, wenn “dem Unternehmen das ungesetzliche Vorgehen der Anzeigenkunden bekannt sei”. Wie sich Google als Dienstleister zu verhalten habe, das müssen aber nationale Gerichte entscheiden.
Jetzt stehen sich Louis Vuitton und Google erneut vor dem Berufungsgericht gegenüber. Ben Novick, der Sprecher von Google, gibt sich zuversichtlich: “Das Berufungsgericht wird das Recht anwenden müssen, das das Kassationsgericht festgelegt hat. Und das hat festgelegt, dass Google keine Markenrechte verletzt hat, und nicht wegen unfairen Wettbewerbs oder unlauterer Werbung haftbar gemacht werden könne. Alles andere ist eine Sache von ‘Wenn’ und ‘Aber’.”
Die Diskussion, wer was machen darf, dürfte sich noch ein bisschen hinziehen. Experten rechnen damit, dass ein Urteil im Rechtsstreit erst nächstes Jahr fallen wird.



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