Ausgefloppt: FitFlop Name nicht erlaubt
Das Düsseldorfer Landgericht entschied, dass der Name „fitflop“ nicht als Marke schutzfähig sei, da Verwechselung mit den Flip*Flops bestünde.
Ausgeflopt: FitFlops brauchen jetzt wohl einen neuen Namen - zumindest in Deutschland
Am 2. Juni hat das Düsseldorfer Landgericht die Benutzung der Gemeinschaftsmarke „Fitflop“ für Schuhwaren in Deutschland untersagt. Die Richter argumentierten, dass es eine zu starke Verwechselungsgefahr mit den älteren Flip*Flop-Sandalen geben könnte. Der Klang sei fast identisch zu der deutschen Traditionsmarke. Den Einwand der Londoner, Flip Flop sei eine allgemeine Bezeichnung für Zehentrenn-Sandalen und daher nicht als Marke schutzfähig, wies das Gericht zurück. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und erstreckt sich erstmal nur auf den deutschen Raum.
Die FitFlop Ltd ist ein in London ansässiges Unternehmen, die Sandalen mit einem beweglichen Fussbett herstellt, die, wenn man sie regelmäßig trägt, für straffere Beine sorgen sollen.
Foto: FitFlop









Kommentare
Keine Kommentare bisher.