Gültig ab 15. November: Die EU hat jetzt die Verordnung "zur Einführung autonomer Handelspräferenzen für Pakistan aufgrund der Flutkatastrophe" veröffentlicht. Diese sieht für 64 Waren aus dem Textil- und Bekleidungsbereich die zollfreie Einfuhr in die EU vor.

Stoffe aus Pakistan_1

Die Zollfreiheit für Textilien und Bekleidung aus Pakistan tritt nun in Kraft.

Die Einfuhr zahlreicher Textilwaren aus Pakistan in die EU sind ab dem 15. November zollfrei. Die EU hat die entsprechende Verordnung „zur Einführung autonomer Handelspräferenzen für Pakistan aufgrund der Flutkatastrophe“ veröffentlicht. Insgesamt umfasst die Verordnunf 75 Warenpositionen. Für 64 Waren aus dem Textil- und Bekleidungsbereich ist eine zollfreie Einfuhr in die EU vorgesehen; für 26 als sensibel geltende Waren gibt es jährlich Zollkontingente. Sobald diese Quoten überschritten werden, greifen die sonst üblichen Zölle.

Zu den zollfreien Waren gehören verschiedene Garne und Gewebe, Hosen, Anoraks, Unterkleidung sowie Heimtextilien. Aber auch Lederhandschuhe und Schuhe stehen auf der Liste. Jährliche Limits für die Nullzoll-Einfuhr gelten beispielsweise für T-Shirts und Babykleidung aus Baumwolle. Die Bedingung für die zollfreie Einfuhr ist der Ursprung der Waren in Pakistan.

Mit der Nullzoll-Einfuhr hat Pakistan nun einen wichtigen Vorteil gegenüber seinen Konkurrenten: Für indische Textilien gilt derzeit der Drittlandszollsatz, für vietnamesische Textilien fällt ein verminderter Zollsatz an und Textilien aus China genießen keinerlei Zollvorteile. Pakistan hofft nun auf einen Exportschub. Die autonomen Präferenzen gelten zunächst bis 2013, können jedoch verlängert werden. Zudem sei es wahrscheinlich, dass Pakistan im Rahmen des neuen allgemeinen Präferenzsystems für Entwicklungsländer den Sonderstatus „APS+“ erhält. Dies würde eine Zollfreiheit für alle Waren aus Pakistan bewirken.

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