Nothing to declare! Seit dem 1. Mai gilt eine neue Vorschrift im Zollrecht, durch die Einfuhrzölle deutlich steigen könnte. Für Unmut unter Textilern sorgt die neue Regelung deshalb, weil Lizenzgebühren jetzt als Teil des Zollwertes gewertet werden könnten.

Ob gezahlte Lizenzgebühren Teil des Zollwertes sind, ist nicht unstrittig

Der Verband GermanFashion, der rund 350 Unternehmen aus der deutschen Modebranche vertritt, hatte sich seit Ende letzten Jahres intensiv für eine restriktive Interpretation der geplanten veränderten Zollvorschriften eingesetzt. Gleichwohl sorgt der neue Unionszollkodex nach wie vor für Unruhe in der Branche. „Vor Inkrafttreten zeichnete sich eindeutig ab, dass das neue Recht, anders als bisher, gezahlte Lizenzgebühren für die Nutzung von Markenrechten in den Zollwert einbezieht. Dies hätte zu einer deutlichen Erhöhung des Einfuhrzolls geführt und damit zu Kostensteigerungen, die kaum im Verkaufspreis unterzubringen sind“, erklärt Thomas Rasch, Hauptgeschäftsführer von GermanFashion. Er rät den Modeunternehmen nun dazu, bestehende Verträge auf die Problematik hin genau zu prüfen, denn nach einem Schreiben der Deutschen Generalzolldirektion könnte die „befürchtete generelle Einbeziehung der Lizenzgebühren in den Zollwert nicht eintreten“. Vielmehr kommt es darauf an, ob es Verbindungen bzw. Wechselwirkungen zwischen dem Kauf- und dem Lizenzvertrag gibt. Gibt es sie nicht, gehören Lizenzgebühren nicht zum Zollwert, so die Behörde. Im Ergebnis bedeutet das, dass gezahlten Lizenzgebühren wie bisher zollwertneutral zu handeln sind, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.