Reklamationsbetrug im Modehandel nimmt zu
Mieten ist das neue Kaufen, aber es geht noch billiger und dreister: Kaufen, tragen und umtauschen. In einem Erfahrungsaustausch beim Verband GermanFashion sprechen einige Händler gar schon von betrügerischem „Volkssport“.
Hin und her: In der Modebranche kalkulieren vier von zehn Kunden die Rücksendung mit ein, einige sogar mit betrügerischer Absicht
Eine zunehmende Anzahl von Verbrauchern, nutzt ihr Recht auf Gewährleistung im Onlinehandel schamlos und betrügerisch aus. Anlässlich des Seminars „Reklamationsmanagement“ der GermanFashionAkademie wurde unter deutschen Modeherstellern deutlich, wie dreist manche Kunden den Goodwill der Hersteller und Händler ausnutzen. Das Gebaren findet sowohl im Onlinegeschäft statt, wo der Kunde von seinem 14-tägigen Widerrufsrecht Gebrauch macht, als auch im stationären Handel, wo es den klassischen „Umtausch“ gar nicht gibt, er aber aufgrund der Kulanz vieler Händler trotzdem durchgeführt wird.
Nach Angaben des Verbands GermanFashion fängt der Reklamationsbetrug bei Kleidung mit deutlichen Gebrauchsspuren an, die angeblich „nur“ anprobiert wurde, weiter geht es mit der Rückgabe von versehentlich oder auch mutwillig beschädigten Artikeln mit der Angabe, dass offensichtlich ein Materialfehler vorliege. Ganz unverfroren sind Kunden, die ein altes, gebrauchtes Teil als ein neues, gleiches jüngst gekauftes Teil ausgeben. Die neue Umtauschpraxis hat gravierende Folgen für Händler und Hersteller, die auf den Kosten für die zu Unrecht zurück gegebenen Teile sitzenbleiben. In der Bekleidungsbranche können laut Statistiken rund 4% der Retouren nicht wiederverkauft werden, mit solchen betrügerischen Handlungen allerdings steigt der Wert stetig.
Da die Zahl der Fälle in den letzten Jahren deutlich zugenommen hat, muss der Handel reagieren. „Früher gab es diese Fälle mal hin und wieder. Da haben wir ein Auge zugedrückt und dem Kunden einfach ein neues Hemd geschickt. Doch heute nimmt die Zahl der bewussten Betrügereien so zu, dass wir rigoroser vorgehen müssen“, berichtet Verbandspräsident Gerd Oliver Seidensticker aus eigener Unternehmerpraxis. Der Verband rät seinen Mitgliedern, besonders dreiste Fälle zur Anzeige zu bringen. „Wenn das hochwertige Hochzeitskleid verschwitzt und mit Flecken nach der Trauung zurückgegeben wird mit der dreisten Behauptung, man hätte es nur kurz anprobiert und fordere nun sein Geld zurück, dann ist das lupenreiner Betrug, der zur Anzeige gebracht werden kann“, so Thomas Rasch, Hauptgeschäftsführer von GermanFashion, und ergänzt: „Wir wollen alle unbedingt vermeiden, dass der ehrliche Kunde, der zu Recht reklamiert oder zurückgibt, es in Zukunft schwerer hat.“
Foto: DHL







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