Der Herzogenauracher Sportartikler siegt im Patentstreit mit dem US-Sportartiklerkonzern: So darf Adidas wieder seinen Laufschuh "Primeknit" auf den deutschen Markt bringen. Nike sah in dem Laufschuh eine Kopie seines Modells "Flyknit" und konnte Ende August zunächst ein vorläufiges Verkaufsverbot in Deutschland durchsetzen.

Adidas gewinnt im Rechtsstreit gegen Nike.

Adidas darf seinen “Primeknit”-Laufschuh wieder verkaufen. Nach einer Klage des US-Sportartikelkonzerns Nike, der eine Kopie seines Modells “Flyknit” in dem Laufschuh sah, bekam der Herzogenauracher Sportartikler nun recht.  Vor Gericht in Nürnberg hielt Adidas der Anklage seines Erzrivalen entgegen, dass ein derartiges Verschmelzungsverfahren bereits seit 1940 bekannt sei. Somit habe Nike keine Patentrechtsverletzung glaubhaft machen können.

Zu Olympia hatte Adidas das Modell “Primeknit” vorgestellt, bei dem das Obermaterial nicht, wie üblich, zusammengeklebt ist, sondern aus einem einzigen Stück besteht. Nike sah daraufhin die Verletzung eines Patents aus dem Jahr 2002, auf dessen Grundlage der US-Sportartikler im Frühjahr den “Flyknit”-Schuh präsentierte. Nike gelang es Ende August zunächst, den Verkauf und den Vertrieb des Adidas-Schuhs in Deutschland wegen der großen Ähnlichkeit zu stoppen.

Bei einer mündlichen Verhandlung Anfang November kamen jedoch Zweifel an der Patentsverletzung auf – nicht zuletzt, da die von Nike für sich reklamierte Technik bereits seit 1940 bekannt sei. Adidas wurde Recht zugesprochen. Nike kann gegen das Urteil Berufung einlegen.