Schlichtung zwischen (Raub)Katze und Hund! Ein Hamburger Designer hat das Herzogenauracher Sportartikelunternehmen mit einem abgekupferten Logo mit springendem Pudel auf die Schippe genommen. Vor dem Bundesgerichtshof bekam Puma nun aber Recht - ein bisschen zumindest.

Im Vergleich: Der springende Pudel (rechts)

Er ist weltbekannt: der springende Puma des gleichnamigen Sportartikelherstellers aus Herzogenaurach. Ein Hamburger Designer wollte ganz ironisch dieses Markenbild für sich nutzen und einen springenden Pudel in Szene setzen. Für Puma war das zu viel Witzigkeit. Vor dem Bundesgerichtshof ist am vergangenen Donnerstag das Urteil in dem Verfahren gesprochen worden.

Der Pudel-Designer Thomas Horn muss seine Pudel-Marke löschen, dennoch kann der Hamburger das Design weiter verwenden. Horn wollte sich seine Parodie des Logos als eigene Marke sichern. Der BGH urteilte, dass eine Verwechslungsgefahr nicht bestanden habe, aber die Wertschätzung der bekannten Marke „Puma“ dennoch ausgenutzt worden sei. „Das ist grundsätzlich unlauter“, sagte der vorsitzende Richter. In diesem Fall seien die Eigentumsrechte von Puma höher zu bewerten als das Recht des Mannes auf Kunst- und Meinungsfreiheit.

Foto: Puma