Recht oder Gerechtigkeit? Im September 2012 starben 260 Arbeiter in einer pakistanischen Textilfabrik. Auch der Textildiscounter KiK ließ dort produzieren. Damit wird das Unternehmen Klagegegner der Opfer, die jetzt Schadensersatz und Schmerzensgeld einfordern.

2012 kamen 260 Menschen beim Fabrikbrand in Karachi ums Leben

Vier Opfer des größten Fabrikunglücks in Pakistan haben vor dem Dortmunder Landgericht Klage gegen den Textildiscounter KiK eingereicht. Am 11. September 2012 starben bei dem Brand in der Textilfabrik Ali Enterprises in Karachi, Pakistan, 260 Menschen, 32 wurden verletzt. Auch KiK ließ damals dort produzieren. Das Verfahren gegen den Textildiscounter soll Zeichen setzen und Verantwortungsverlagerungen auf Tochter- und Zulieferunternehmen im Ausland beenden. Unterstützt wird die Klage von Muhammad Hanif, Muhammad Jabbir, Abdul Aziz Khan Yousuf Zai und Saeeda Khatoon, alle vertreten durch den Berliner Rechtsanwalt Dr. Remo Klinger, vom European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) und medico international.

Keine Schuld, aber eine moralische Verantwortung

KiK wehrt sich gegen die Anschuldigungen. Zum einen verweist das Unternehmen darauf, dass man bereits 1 Mio. US-Dollar Soforthilfe bezahlt habe und sich – unabhängig von einer Schuldfrage – zu weiteren Hilfszahlungen im Sinner einer Langzeitentschädigung verpflichtet habe. Der Vorschlag eine Entschädigung im Rahmen eines in solchen Fällen üblichen ILO-Prozesses auf der Basis der Konvention 121 vorzunehmen, wurde von den Opfervertretern abgelehnt. Zusätzlich hatte KiK angeboten, gemäß ILO-Praxis ein zusätzliches Jahresgehalt an die Opferfamilien auszuzahlen, was ebenfalls abgelehnt wurde. „KiK hat versucht, die Überlebenden mit Almosen zum Schweigen zu bringen. Dagegen wehren sich die Betroffenen und setzten mit ihrer Klage ein Signal gegen die Politik der Straflosigkeit“, argumentiert Thomas Seibert, Südasienkoordinator von medico international, die Haltung der Opfer, die auf ein angemessenes Entschädigungsangebot warten.

Zusätzlich betont KiK, dass man eine „ursächliche Mitverantwortung“ am Brand zurückweise. Die Ermittlungen hätten ergeben, dass es sich damals um einen Brandanschlag gehandelt habe. Die Fabrik soll absichtlich unter Zuhilfenahme von chemischen Brandbeschleunigern angezündet worden sein, auch die Notausgänge sollen von außen absichtlich blockiert worden sein. In der Klageschrift ist hingegen von „katastrophalen Brandschutzvorkehrungen“ die Rede. KiK betonte aber mehrfach, dass man sich unabhängig davon „zu seiner moralischen Verantwortung“ bekenne.

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