Keine Nachtschwärmerei: Der US-Modekonzern hat schon wieder Ärger mit seinen Mitarbeitern. Over-Nighter klagen vor dem Hamburger Arbeitsgericht dagegen, dass ihre Arbeitszeiten verändert werden sollen. Die Güteverhandlung scheiterte, die Fortsetzung folgt im Dezember.

Abercrombie & Fitch Hamburg

Ärger um die Nachtschicht: Die Hamburger „Over-Nighter“ wollen lieber spät als früh

Der US-Konzern Abercrombie & Fitch könnte in Deutschland wohl eine ganze Heerschar von Anwälten beschäftigten, die sich nur mit arbeitsrechlichen und ordnungspolitischen Themen beschäftigen. Unstimmigkeiten mit Betriebsräten und einige gerichtliche Auseinandersetzungen machen dem eigentlich erfolgsverwöhnten Konzern, der keinen Widerspruch gewohnt ist, das Leben hierzulande schwer.

Am vergangenen Freitag scheiterte eine Güteverhandlung zwischen den Hamburger Arbeitnehmern und dem US-Unternehmen. Mitarbeiter hatten vor dem Hamburger Arbeitsgericht gegen die Verlagerung der Arbeitszeiten geklagt. Bislang sah die Arbeitszeitregelung der 26 festangestellten Studenten vor, dass sie als sog. „Over-Nighter“ die Regale direkt nach Ladenschluss zwischen 21 und spätestens 2 Uhr nachts aufräumen und auffüllen sollten. Abercrombie & Fitch wollte die Arbeitszeiten auf morgens um 4 Uhr verlegen. Das Unternehmen sah sich dazu durch sein Weisungsrecht berechtigt und drohte mit Kündigung, wer dem nicht folgen wollte. Die Studenten hielten dagegen, dass sie die angebotene Arbeitszeit nicht leisten könnten, da sie sich teilweise mit Vorlesungen überschnitten. Im Arbeitsvertrag war lediglich der Einsatz als „Nachtschicht“, aber keine feste Arbeitszeiten festgelegt worden.

Der erste Termin für eine gütliche Einigung scheiterte. Ein Wiedersehen vor Gericht, dem sog. Kammertermin, wurde für den 18. Dezember festgelegt.