Juristische Revier-Streitigkeiten über den kleinen, aber feinen Unterschied: Die Hamburger verklagen ihren Namensvetter vom Rhein vor dem Bundesgerichtshof darauf, sich künftig marketing- sowie vertriebsseitig aus ihrem Hoheitsgebiet fernzuhalten.

P&C Hamburg oder Düsseldorf? Eine Unterscheidung im Namen und im Logo könnte helfen

Ähnlich wie bei Aldi gibt es auch bei Peek & Cloppenburg zwei unterschiedliche Handelshäuser, die unter dem gleichen Namen operieren. Anders als bei Aldi gibt es aber nicht den großen Zusatz Nord oder Süd sondern lediglich einen Hinweis im Kleingedruckten, dass es sich hier entweder um P&C Düsseldorf oder P&C Hamburg und zwei rechtlich und wirtschaftlich komplett unabhängigen Unternehmen handelt. Die Hamburger, die eher gediegen und konservativ auftreten, sehen sich seit Jahren Verwechselungen mit dem Düsseldorfer Konkurrenten ausgesetzt. Problematisch ist insbesondere, dass das etwas rührigere, flottere rheinländische Unternehmen überregionale Werbung mit Artikeln schaltet, die es in den norddeutschen Häusern nicht gibt. Es schade dem Unternehmen, das Leser der Zeitungen und Zeitschriften, den kleinen, aber gravierenden Unterschied nicht erkennen könnten und dann erst in den Filialen darauf hingewiesen werden, finden die Hamburger und zogen vor Gericht. Der BGH, das oberste Gericht für Zivilrechtsstreitigkeiten, muss seit vergangenen Mittwoch darüber befinden, ob die Werbung, trotz des Hinweises auf die verschiedenen Unternehmen, eine Verletzung der Übereinkunft beider Häuser ist, nicht in das Gebiet des anderen Unternehmens vorzudringen. P&C Hamburg fordert einen kompletten Werbestopp bzw. einen eindeutigen Hinweis darauf, dass es die Angebote nur in den Filialen der Düsseldorfer gibt.

Eine Entscheidung wird am 24. Januar 2013 erwartet. In der Verhandlung ließ der Senat durchblicken, dass es wohl kaum einen Werbestopp geben wird, genauso wenig wie einen Hinweis auf die Identität des Unternehmens in Größe der Werbebotschaft. Einen eindeutige namentliche und optische Unterscheidung wie bei Aldi wäre vielleicht ein Ausweg aus dem Namensschlamassel – allerdings liegt eine solche Entscheidung nicht in den Händen der Richter, sondern muss unter den Namensvettern ausgemacht werden.