(Bei)Namen mit Schall und Rauch: Der BGH entscheidet mit wahrlich juristischer Spitzfindigkeit, dass Karstadt Sport größer ist als die Einkaufsgemeinschaft Intersport. Die Warenhaus-Sparte darf den Titel also zu Recht tragen.

Intersport muss sich Karstadt Sports aufgrund juristischer Spitzfindigkeit geschlagen geben

Nach Auffassung des Bundesgerichtshofs (BGH) ist Karstadt Sport „Deutschlands größter Sportartikelhändler“. Trauriger Verlierer ist die Sporthändler-Einkaufsgemeinschaft Intersport. Diese hatte gegen die Warenhausgruppe darauf geklagt, die mit Größe protzende Werbeaussage zu unterlassen.

Der BGH befand nun, dass Intersport zwar mehr Standorte habe und sich mehr Marktanteile zurechnen lassen kann, allerdings seien die unter der Dachmarke firmierenden Einzelhändler nach dem Verständnis der meisten Verbraucher keine wirtschaftliche Einheit – folglich ist Intersport doch nicht größer als Karstadt Sports. Der BGH kassierte damit die Urteile der Vorinstanzen und verwies den Namensstreit wieder an das Oberlandesgericht München zurück. Sieg nach Punkten für Karstadt Sports.