Ungerecht: Der deutsche Handelsverband macht sich auch nach der abgewiesenen Klage des Verfassungsgerichtshofs stark gegen die GEZ-Gebühr für Filial-Unternehmen. Besonders Betriebe mit mehreren Standorten hätten laut HDE einen enormen Nachteil.

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Einfach. Für alle. – Das findet der HDE zu pauschal.

Der Handelsverband Deutschland (HDE) bleibt hart und kritisiert auch nach der abgewiesenen Klage vor dem Verfassungsgerichtshof in Rheinland-Pfalz die Rundfunkgebühr für Unternehmen. Vor allem Filialunternehmen im Einzelhandel mit mehreren Standorten haben durch den Beitrag einen großen Nachteil, so der HDE. “Die geltenden Regelungen sind unausgewogen und treffen vor allem Unternehmen mit mehreren Filialen in unverhältnismäßiger und ungerechter Weise”, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Noch bis Ende 2013 mussten Unternehmen nur an den Standorten Rundfunkgebühr bezahlen, an denen auch beitragspflichtige Geräte verfügbar waren. Doch seit diesem Jahr sind die Unternehmen zur geräteunabhängigen Zahlung für jeden Standort verpflichtet – den Verbrauchern geht es dabei nicht anders.

Der HDE findet diese neue Regelung verfassungswidrig und hat festgestellt, dass die übermäßige Belastung von Filialbetrieben einen Verstoß gegen den Gleichheitssatz darstellt.  Am kommenden Donnerstag könnte der Bayerische Verfassungsgerichtshof über eine Popularklage zum Rundfunkbeitrag entscheiden.

Foto:  HDE/Rundfunkbeitrag