Gegen die Festsetzung der Vergütung für das Karstadt-Insolvenzverfahren sind sieben Beschwerden eingegangen – daher wird die Zahlung für erste ausgesetzt. Görg hätte Anspruch auf 32,3 Mio. Euro.

Görg hätte auch 50 Mio. für das Karstadt-Verfahren verlangen können

Das Amtsgericht Essen hatte Anfang Oktober festgesetzt, dass der Insolvenzverwalter Dr. Klaus Hubert Görg und seine Kollegen insgesamt 32,3 Mio. Euro (inkl. MwSt) für die Abwicklung des Insolvenzverfahrens bekommen soll. Mit dem Karstadt-Verfahren waren in den vergangenen 16 Monaten regelmäßig 15 bis 20 Anwälte der Kanzlei beschäftigt gewesen. Auch die zwölf Mitglieder des Gläubigerausschusses, die zusammen rund 2 Mio. Euro bekommen sollen, müssen nun auf ihre Vergütung warten.

Nun liegt die Auszahlung der Millionen erst mal auf Eis, berichtet die Financial Times. Sieben Gläubiger sollen gegen die Festsetzung des Gerichtes Beschwerde eingelegt haben, da sie die Summe für zu hoch erachten. Darunter ist auch die Bochtholter Firma, die schon die Übernahme durch den Investor Berggruen hinausgezögert habe. Görg hingegen hält das Entgelt für gerechtfertigt. Aufgrund des komplexen Verfahrens sei er berechtigt, mehr als die Regelvergütung zu fordern. Statt über das Achtfache zu verlangen (was zulässig und nach einschlägigen Kommentaren durchaus legitim wäre), fordere er lediglich das Fünffache. Dieser Argumentation folgte auch das Gericht und hielt die Forderung für angemessen. Bis Anfang November sollte das Amtsgericht voraussichtlich über die Einsprüche entschieden haben. Selbst wenn es bei der Festsetzung bleibt, steht den Beschwerdeführern der Instanzenweg offen – es bleibt also unklar, wann Görg an sein Honorar kommt.

Foto: Görg Rechtsanwälte