Das Münchner Modehaus hat mit Christian Gerloff einen erfahrenen Insolvenzverwalter bekommen, schließlich hatte er auch schon Escada retten können. Die Stabilisierung des Geschäftsbetriebs hat für den Insolvenzexperten nun vorerst oberste Priorität.

Rena Lange soll erst mal stabilisiert werden

Das Amtsgericht München hat Dr. Christian Gerloff, Partner der Kanzlei Gerloff Liebler Rechtsanwälte, zum vorläufigen Insolvenzverwalter der M. Lange & Co. GmbH, die das operative Geschäft der Marke Rena Lange betreibt, bestellt. Zugleich wurde der Rechtsanwalt zum Sachwalter der Rena Lange Holding GmbH, unter deren Dach auch die Marke St. Emile agiert, bestimmt. Beide Unternehmen hatten am 9. September einen Antrag auf Insolvenz im Regelverfahren bzw. in Eigenverwaltung gestellt. Von der Insolvenz sind rund 220 Mitarbeiter betroffen.

Als Grund für die Insolvenz nannte Gerloff Liquiditätsengpässe, die liquiden Mittel hätten nicht mehr ausgereicht, um die Maßnahmen zur Reorganisation der Gruppe sowie den laufenden Geschäftsbetrieb zu finanzieren. Gerloff erklärte auch, dass die 80-%ige Tochter St. Emile von dem Insolvenzverfahren nicht betroffen sei und ohne Einschränkungen weiter laufen werde. Oberste Priorität hat für Gerloff nun die Stabilisierung des Geschäftsbetriebs von Rena Lange: „Ich werde unverzüglich Gespräche mit den finanzierenden Banken und anderen wichtigen Geschäftspartnern aufnehmen, um Handel, Lieferanten und Kunden schnellstmöglich diese Sicherheit zu geben. Im zweiten Schritt wird es darum gehen, zusammen mit der Geschäftsführung auszuloten, ob ein wirtschaftlich tragfähiges Zukunftskonzept erarbeitet werden kann, das auch im besten wirtschaftlichen Interesse der Gläubiger ist.“

Als Sachwalter wird er auch ausloten, welche Auswirkungen das Insolvenzverfahren auf die ausstehende Anleihe hat. Rena Lange hatte Ende 2013 eine Anleihe in Höhe von 5,4 Mio. Euro emittiert, geplant waren eigentlich 10 Mio. Euro. Das Papier verlor im Nachgang zur Insolvenzmeldung drastisch an Wert: Am Freitag lag der Kurs zeitweise auf nur 7,5% des ursprünglichen Nominalwertes.

Drastischer Kursabfall: Nach der Insolvenzmeldung verlor der Kurs der Inhaberschuldverschreibung 80% seines Wertes