J. Philipp muss Insolvenzantrag stellen
Das Amtsgericht Hanau hat für den Herrenausstatter das vorläufige Insolvenzverfahren angeordnet. Eine Sanierung erscheint relativ aussichtslos, die Abwicklung ist wahrscheinlich.
Für die Kleiderfabrik J. Philipp GmbH & Co. KG aus Hanau wurde am 6. März 2015 das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet (Az.: 70 IN 68/15). Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde der Frankfurter Rechtsanwalt Frank Schmitt von Schultze & Braun bestellt. Den Antrag auf Eigenverwaltung folgte das Gericht nicht, da die J. Philipp Geschäftsführung „keine aktiven Sanierungsbemühungen“ erkennen ließ und J. Philipp Geschäftsführer Dr. Alexander Sproß beim Handelsregister bereits die Liquidation beantragt habe.
Schmitt informierte am Dienstag die rund 80 Beschäftigten über die weiteren Schritte. In den nächsten Tagen will er prüfen, ob das Unternehmen nicht „zumindest in Teilbereichen saniert und aufrechterhalten“ werden kann. Das dürfte allerdings nicht einfach werden, denn die Produktion wird im vorläufigen Verfahren ruhen – und ein stillstehender Betrieb ist laut Schmitt deutlich schwerer zu sanieren als ein laufendes Geschäft. Die Firma kann nicht weiter produzieren, weil am Montag wesentliche Maschinen abtransportiert wurden, die meisten Beschäftigten wurden daraufhin freigestellt. „Es läuft aber weiterhin der Outlet-Verkauf, und ich prüfe, inwieweit wir in den kommenden Tagen unseren Kunden die Änderungsschneiderei wieder anbieten können“, so Schmitt.
Schmitt will versuchen, das ausstehende Februar-Gehalt sowie die Gehälter für März und April über das Insolvenzgeld zu finanzieren. Dazu müssten allerdings noch ein paar „ein paar juristische Hürden“ übersprungen werden, teilte er weiter mit.








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