Der Vorstoß für eine Art „Mindestlohn light“, also eine verbindliche Lohnuntergrenze in Bereichen, in denen ein tarifliches Gefüge nicht besteht, stößt beim Handelsverband grundsätzlich auf Zustimmung. Der Handel kann diese Frage selbst regeln.

Im Einzelhandel soll und kann der Mindestlohn von den Tarifparteien geregelt werden

Der Handelsverband Deutschland (HDE) begrüßt die Aussage der CDU, dass die Festlegung von Mindestlöhnen grundsätzlich Aufgabe der Branchen-Tarifvertragsparteien ist, und dass in Branchen mit tariflicher Regelung auch künftig keine staatliche Entgeltregulierung erfolgen soll. „Wir sehen hierin auch eine Unterstützung der HDE-Position, für den Einzelhandel ohne Einflussnahme durch die Politik eine allgemeinverbindliche tarifliche Entgeltuntergrenze (Basisentgelt) einzuführen. Die Einführung einer einheitlichen staatlichen Entgeltuntergrenze als Auffanglösung halten wir angesichts der bereits vorhandenen Vorschriften des Mindestarbeits-bedingungengesetzes für überflüssig und falsch, da sie nicht den Besonderheiten der einzelnen Branchen Rechnung trägt“, verteidigt HDE-Experte Heribert Jöris die noch bestehende Tarifhoheit.

In Deutschland haben nur etwa zehn Branchen einen Mindestlohn – der deutsche Einzelhandel gehört nicht dazu. Das liegt aber nicht an der Arbeitgeberseite, denn die zeigte sich gegenüber der Gewerkschaft ver.di in den letzten Wochen offen und gesprächsbereit.

Zeitarbeitbranche taugt nicht als Maßstab

Die CDU hatte seit dem Wochenende für einigen Wirbel gesorgt, da sie sich – entgegen aller Traditionen und Versprechen – nun plötzlich und mit einer blumigeren Formulierung für eine „allgemeine verbindliche Lohnuntergrenze“ in Bereichen, in denen kein tarifvertraglich festgelegter Lohn existiert, ausgesprochen hatte. Damit erntete die Partei Kritik (und Spott) vom Koalitionspartner, diversen Wirtschaftsverbänden, dem Arbeitgeberverband und aus den eigenen, wirtschaftsnäheren Reihen. Der Vorstoß sieht vor, die Höhe der Lohnuntergrenze am Tarifvertrag der Zeitarbeit zu orientieren. Damit läge er pro Stunde im Osten bei 7,01 Euro und im Westen bei 7,89 Euro. Den Verweis auf die Zeitarbeitbranche hält der HDE für „absolut inakzeptabel“, da sich die wirtschaftlichen und tariflichen Bedingungen „vollkommen anderen Gesetzmäßigkeiten“ folgen als die anderer Branchen.

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