Nicht kleckern, sondern klotzen: Der Insolvenzverwalter Christian Gerloff, der das insolvente Münchner Modehaus an die Inderin Megha Mittal verkaufte, hat jetzt seine Abrechnung gestellt, worin er die 18fache Vergütung fordert.

Rettung von Escada: kaum verhohlene Selbstbereicherung des Insolvenzverwalters

Wenn es schon empörte, dass Dr. Klaus Hubert Görg für die rund 16 Monate dauernde Rettung des Karstadt-Konzerns über 30 Mio. Euro verlangte, dann sorgt diese Nachricht wohl erst recht für Unbehagen. Nach einem Bericht des Handelsblattes am Mittwoch soll der Münchner Rechtsanwalt Dr. Christian Gerloff für die zehn-wöchige Rettung des insolventen Mode-konzerns Escada eine Vergütung von 5 Mio. Euro fordern. Damit hat Gerloff das 18-fache des Regelsatzes in Rechnung gestellt.

Das Amtsgericht München hat dem Antrag stattgegeben. Die Escada-Gläubiger sollen Widerspruch eingelegt haben, bestätigte die Deutsche Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK). „Die Beschwerde ist begründet, da das Amtsgericht ohne jegliche Prüfung die völlig überhöhten Vergütungsansprüche des vorläufigen Insolvenzverwalters übernommen hat“, zitiert die Zeitung die SdK-Anwälte. Im Ergebnis finde hier „eine kaum verhohlene Selbstbereicherung des Insolvenzverwalters auf Kosten der Gläubiger“ statt.

Auf Nachfrage beim Anwalt selbst, erklärte der, dass sich die Vergütung im üblichen Rahmen für Verfahren dieser Größe und Komplexität bewege. Einige Insolvenzexperten sehen das allerdings anders.

Nachtrag vom 4. März 2011:

Die Frank Elsner Kommunikation für Unternehmen GmbH, die die Kanzlei Ott Gerloff Rechtsanwälte in München in Kommunikationsfragen berät und vertritt, stellte heute klar, dass:

1) das Gericht nicht von einem 18fachen des Regelsatzes spricht, sondern von einem Zuschlag von 445%, also dem Viereinhalbfachen der Regelvergütung. Das Gericht führt dazu an, dass der Zuschlag angemessen ist, da das Verfahren vom großem Medieninteresse, einer hohen Gläubigerzahl und hoher Internationalität geprägt war und der zügige Einsatz des Insolvenzverwalters der „maßgeblich zum Masseerhalt und zur Massemehrung und damit zur Gläubigerbefriedigung beigetragen hat“;

2) nicht „Insolvenzexperten“ per se das Honorar kritisieren, sondern nur der vom Handelsblatt zitierte Prof. Dr. Hans Haarmeyer, der Vorstandsvorsitzender der Gläubigerschutzvereinigung Deutschland (GSV) ist, und von daher die Dinge naturgemäß anders sehen muss.