Und ist der Handel noch so klein, bringt er nichts als Arbeit ein?! Der Gang ins Netz ist für immer mehr mittelständische Modehändler die Lösung für die anhaltende Umsatz- und Frequenzschwäche. Doch der Branchenverband BTE warnt davor, den Aufwand und die Kosten für so ein Unterfangen nicht zu unterschätzen.

Der BTE warnt davor, den Aufwand für Online-Shops nicht zu unterschätzen

Der BTE warnt davor, den Aufwand für Online-Shops nicht zu unterschätzen

Immer mehr Modehäuser drängen mit ihrem Sortiment ins Internet, sogar große Händler wie SinnLeffers oder Peek & Cloppenburg, die erst in diesem Jahr ihre Onlineshops launchten. Mittlerweile werden 6,6 Mrd. Euro für Bekleidung und Textilien im Internet ausgegeben –bei steigender Tendenz.

Aus diesem Grund erwägen auch immer mehr kleinere stationäre Modehändler, den anhaltenden Umsatz- und Frequenzeinbußen mit einem eigenen Webshop zu begegnen. Doch der Aufbau eines Webshops kostet nicht nur viel Zeit und Geld, sondern ist auch recht kompliziert, wenn man erfolgreich mit den etablierten Playern wie Zalando, Amazon und Co. mithalten will. Features wie Zoomfunktionen, 360-Grad-Ansichten oder Services wie Sendungsnachverfolgung gehören mittlerweile zum Standard. Der BTE schätzt, dass der Aufbau eines Onlineshops genauso viel kostet, wie der Aufbau einer neuen Filiale.

Wettbewerbsvorteile können sich für mittelständische Händler dann ergeben, wenn sie sich auf bestimmte Sortimente, etwa Eigenmarken, und exklusive Dienstleistungen konzentrieren. Zudem können Fachgeschäfte von ihrer lokalen Bekanntheit profitieren und sollten sich auf diesen Wettbewerbsvorteil konzentrieren. Darüber hinaus gibt der BTE Fachhändlern drei Tipps für den Start ins Onlinegeschäft:

  1. Start mit begrenztem Sortiment, um Erfahrungen zu sammeln. Am besten mit NOS-Artikeln, da diese jederzeit nachgeliefert werden, und den Aufwand minimieren, oder mit Restanten, um diese über den neuen Absatzweg doch noch loszuschlagen.
  2. Das Angebot sollte auf leicht versendbare Artikel begrenzt werden. Zudem sollten Waren bevorzugt werden, die im Falle einer Retoure leicht aufgearbeitet werden können.
  3. Onlineambitionen dem Lieferanten mitteilen und um Produktbilder bitten. Auf keinen Fall unerlaubt Bilder auf die Webseite stellen. Grundsätzlich darf jeder Händler die Ware auch online vertreiben, wenn dies nicht ausdrücklich vertraglich ausgeschlossen wurde. Einschränkungen gibt es allerdings beim Verkauf über Auktions- und Verkaufsplattformen wie eBay oder Amazon sowie beim selektiven Vertrieb.

Foto: istock/© PashaIgnatov