H&M unterliegt im Handtaschenstreit
Stil-Vorzug! In einer Klage vor einem europäischen Gericht zieht der schwedische Modehändler den Kürzeren. Das Geschmacksmuster einer Saint-Laurent-Tasche hat Vorrang.
Ähnlich, aber nicht gleich! Jede Tasche verdient ihr eigenes Geschmacksmuster
Die juristische Begründung des Gerichts der europäischen Union (EUG) liest sich etwas schleppend. Von Geschmacksmustern und Beschwerden ist da die Rede. Um es abzukürzen, hier die Kurzversion: Yves Saint Laurent ließ sich beim europäischen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) bestimmte Geschmacksmuster für eine Handtasche eintragen. Drei Jahre später kam H&M und forderte die Nichtigkeit der Eintragungen, weil die YSL-Taschen keine Eigenart hätten und älteren Geschmacksmustern von H&M-Taschen ähnlich gewesen seien. Das HABM lehnte die Anträge ab, ebenso die darauffolgenden Beschwerden. Begründet wurde dies wie damit, dass „die Geschmacksmuster von YSL und H&M zwar gemeinsame Merkmale hätten, die Unterschiede in Bezug auf Form, Struktur und Gestaltung der Oberfläche aber eine entscheidende Rolle bei dem von diesen Taschen hervorgerufenen Gesamteindruck spielten.“ Weiter heißt es: „Der Grad der Gestaltungsfreiheit des Entwerfers sei hoch, in diesem Fall beseitige er aber aus Sicht der informierten Benutzerin nicht die erheblichen Unterschiede zwischen den fraglichen Taschen.“
In anderen Worten, die Taschen von H&M sehen anders aus als die von YSL.
Die darauf eingereichte Klage von H&M vor dem zuständigen EUG wurde diese Woche abgewiesen mit gleicher Argumentation zurückgewiesen. Das Gericht befand, dass sich beide Taschenmodelle in Hinblick auf ihre „Form, Struktur und Oberflächengestaltung“ unterscheiden. Während YSL (natürlich!) mit schlichter Oberfläche punktet, weckt die H&M-Tasche aufgrund von Ornamenten und Rundungen einen detaillierteren Eindruck. Außerdem könne die YSL-Version ausschließlich in der Hand getragen werden, während das H&M-Modell eine Schultertasche ist.
Schön, dass auch das nun geklärt ist… (vorerst, denn H&M könnte gegen die Entscheidung weiter vorgehen, wenn es noch Taschengeld gibt)
Foto: via Wikimedia Commons) (by Leitonmahillo (Own work) [CC BY-SA 3.0 (https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0)])







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