Harms am Wall muss Insolvenzantrag stellen
Feuer-Pause! Das Bremer Mode- und Textilhaus hat Insolvenz beantragt. Ein Brand hatte das Geschäftshaus zerstört. Ob und wann das Traditionsunternehmen wieder eröffnen wird, bleibt abzuwarten. Infolge des Brandes war der Insolvenzantrag die einzige Lösung.
Harms am Wall muss sich nach Brand und Insolvenz wieder aufrappeln
Am 6. Mai 2015 ist das Geschäftsgebäude, in dem das Bremer Traditionsunternehmen F.H. Harms GmbH (Harms am Wall) ansässig war, völlig zerstört worden. Ein Großbrand hatte die Existenzgrundlage des Unternehmens vernichtet, infolgedessen das 150 Jahre alte Handelshaus nun Insolvenz beantragen musste. Das Amtsgericht Bremen bestellte Ralph Bünning von Schultze & Braun zum vorläufigen Insolvenzverwalter, der sich unmittelbar nach seiner Bestellung einen ersten Überblick über die Lage des Unternehmens verschaffte.
Der Geschäftsführer Hans Eulenbruch ist derzeit intensiv auf der Suche nach neuen Räumlichkeiten, um das Unternehmen wieder aufzubauen. Da der Schaden in die Millionen geht, war ein Insolvenzantrag die logische Lösung. Vermutlich wurde das Feuer vorsätzlich gelegt.
Ende des Jahres sollte eine große Feier zum 150-jährigen Bestehen des Unternehmens stattfinden. Umfangreiche Umbauarbeiten und ein Räumungsverkauf sollten Harms am Wall auf das große Fest vorbereiten. Wann und wie das Unternehmen weitermachen wird, bleibt abzuwarten.
Foto: F.H. Harms GmbH







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