Der Bundegerichtshof räumt auf: Das markante rote Schildchen des Jeanslabels bot in den letzten Monaten und Jahren in richterlichen Kreisen viel Gesprächsstoff. Eine Einzelhändlerin kopierte das Fähnchen und muss nun dafür zahlen.

levis jeans

Gehört Levi’s wieder ganz allein: das rote Stofffähnchen an den Gesäßtaschen

Das Jeans-Traditionsunternehmen Levi‘s hat Recht bekommen. Grund für die höchstrichterliche Verhandlung vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe bot das bekannte rote Schildchen an den Jeans des Unternehmens. Seit November 2001 brachte eine Einzelhändlerin Jeans auf den Markt, die auch ein rechteckiges Stofffähnchen an der Gesäßtasche hatten – rechts statt links wie Levi’s. Dies untersagte der BGH. Das markante rote Fähnchen an Levi’s Jeans darf nicht einfach abgekupfert werden.

Zuvor hatte bereits das Hamburger Oberlandesgericht festgestellt, dass dieses Fake-Fähnchen zu ähnlich sein. Es bestätigte eine Levi’s-Klage auf Unterlassung. Doch damit wollte sich die Einzelhändlerin nicht zufrieden geben und reichte am 18. November 2010 Revision gegen das Urteil ein. Es brachte alles nichts: Die Angeklagte muss die Kosten des Verfahrens tragen.

Foto: via Flickr/bburky